Freiflächenziffer – die Vorgängerin der Grünflächenziffer
Was ist die Freiflächenziffer (FFZ)? - Die Definition
Die Freiflächenziffer (FFZ) gibt im Schweizer Bauwesen an, wie hoch der Anteil an unbebauter Fläche auf einem Grundstück sein muss. Diese Kennziffer spielt eine wichtige Rolle bei der Steuerung der baulichen Dichte in Wohngebieten und gewährleistet, dass genügend Freifläche für Grün- und Erholungsbereiche vorhanden ist. Heute wird die Freiflächenziffer zunehmend durch die Grünflächenziffer (GZ) ersetzt, die ausschliesslich unversiegelte, begrünte Flächen berücksichtigt, wohingegen die Freiflächenziffer auch versiegelte Flächen einbezieht. Das Institut für Raumentwicklung (IRAP) hat empfohlen, die Freiflächenziffer zugunsten umweltfreundlicherer Alternativen wie der Grünflächenziffer abzuschaffen.
Wie berechnet man die Freiflächenziffer?
Die Berechnung der Freiflächenziffer umfasst zwei Schritte: Zunächst wird die anrechenbare Freifläche ermittelt, die offene und unüberdachte Flächen wie Grünflächen und Spielplätze umfasst. Diese Fläche wird dann ins Verhältnis zur anrechenbaren Grundstücksfläche gesetzt.
Beispiel: Bei einem Grundstück von 1.000 m², das eine 420 m² grosse Grünfläche, ein 180 m² grosses Wohnhaus, 150 m² befestigte Spiel- und Erholungsflächen sowie 140 m² für Parkplätze und Zufahrten umfasst, beträgt die Freiflächenziffer 0,71. Das bedeutet, dass 71 % des Grundstücks als unbebaute und teils begrünte Fläche genutzt werden, womit das Grundstück die Vorgaben für Wohngebiete erfüllt, die meist eine Mindestbegrünung von zwei Dritteln der Fläche vorsehen.
Was gilt als anrechenbare Grundstücksfläche?
Die anrechenbare Grundstücksfläche (aGSF) umfasst alle Flächen innerhalb der Bauzone, die zum Grundstück gehören und für die Bebauung vorgesehen sind. Dazu zählen Hauszufahrten und Parkflächen. Ausgeschlossen sind Flächen, die der Erschliessung des Grundstücks dienen, wie z. B. Grund-, Grob- und Feinerschliessungsflächen. Die anrechenbare Grundstücksfläche ist die Basis für die Berechnung der Freiflächenziffer und schliesst alle Flächen ein, die in direktem Zusammenhang mit der Bebauung stehen.
Was ist die anrechenbare Freifläche?
Die anrechenbare Freifläche (aFF) umfasst alle offenen und unüberdachten Flächen auf einem Baugrundstück, sowohl begrünte als auch versiegelte Flächen, wie befestigte Spiel- oder Erholungsplätze und Parkflächen. Im Gegensatz zur Grünflächenziffer, die ausschliesslich unversiegelte Flächen einbezieht, gestattet die Freiflächenziffer auch versiegelte Freiflächen, um eine grössere Flexibilität bei der Gestaltung zu ermöglichen.
In Wohnzonen sollten mindestens zwei Drittel der unbebauten Fläche begrünt sein, in Quartier- und Zentrumszonen kann der Anteil geringer ausfallen. Zu den begrünbaren Flächen zählen neben traditionellen Grünflächen auch minimal bepflanzte Steingärten, jedoch kein Kunstrasen.Die anrechenbare Freifläche (aFF) umfasst alle offenen und unüberdachten Flächen auf einem Baugrundstück, sowohl begrünte als auch versiegelte Flächen, wie befestigte Spiel- oder Erholungsplätze und Parkflächen. Im Gegensatz zur Grünflächenziffer, die ausschliesslich unversiegelte Flächen einbezieht, gestattet die Freiflächenziffer auch versiegelte Freiflächen, um eine grössere Flexibilität bei der Gestaltung zu ermöglichen.In Wohnzonen sollten mindestens zwei Drittel der unbebauten Fläche begrünt sein, in Quartier- und Zentrumszonen kann der Anteil geringer ausfallen. Zu den begrünbaren Flächen zählen neben traditionellen Grünflächen auch minimal bepflanzte Steingärten, jedoch kein Kunstrasen.