Grundbuchauszug in der Schweiz — Inhalt, Zweck, Kosten
Was ist ein Grundbuchauszug? - Die Definition
Ein Grundbuchauszug gibt eine detaillierte Übersicht über die Eigentums- und Rechtsverhältnisse einer Immobilie oder eines Grundstücks und wird als offizielle Dokumentation im staatlichen Grundbuchamt geführt. Das Grundbuch dient als öffentliches Register dinglicher Rechte in der Schweiz und ermöglicht die Eintragung, Änderung oder Löschung von Rechten und Pflichten, die an einem Grundstück haften. Bei Immobilienverkäufen oder Finanzierungsanfragen ist der Grundbuchauszug unverzichtbar, da er Auskunft über Eigentumsverhältnisse, Dienstbarkeiten, Pfandrechte und eventuelle Belastungen gibt.
Was steht im Grundbuchauszug?
Ein Grundbuchauszug enthält umfassende Informationen über das jeweilige Grundstück, darunter:
- Eigentumsverhältnisse: Angaben zu aktuellen und früheren Eigentümern sowie deren Erwerbsdaten.
- Liegenschaftsdaten: Detaillierte Angaben zur Lage und Grösse der Immobilie.
- Dienstbarkeiten und Grundlasten: Rechte, wie etwa Wegerechte, Wohnrechte oder Nutzniessungsrechte.
- Pfandrechte und Grundschulden: Informationen zu Hypotheken und anderen finanziellen Belastungen.
Wichtig: Grundstücke im Besitz von Bund, Kantonen oder Gemeinden sind nicht immer eingetragen. Eine Eintragung erfolgt nur, wenn die Kantone dies vorschreiben oder wenn dingliche Rechte an der Immobilie bestehen.
Wer führt das Grundbuch?
In der Schweiz ist das Grundbuch auf kantonaler Ebene organisiert und unterliegt der Aufsicht des Bundes. Nur einige Kantone, wie Uri, Zug oder Genf, haben zentrale Grundbuchämter; andere Kantone verwalten die Grundbucheinträge in den Gemeinden oder durch sogenannte Grundbuchkreise. Der Aufbau des Grundbuchs ist grundstücksbezogen und enthält verschiedene Teile:
- Hauptbuch
- Liegenschaftsverzeichnisse und ergänzende Pläne
- Belege und Liegenschaftsbeschreibungen
- Tagebuch
Die meisten Grundbücher werden heute IT-gestützt geführt, und für Eintragungen, Änderungen oder Löschungen können Gebühren anfallen. In vielen Kantonen ist zusätzlich eine Rechtsverkehrssteuer vorgesehen.
Wann und wo ist ein Grundbuchauszug erhältlich?
Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten, sollten Sie frühzeitig einen aktuellen Grundbuchauszug beim zuständigen kantonalen Grundbuchamt anfordern. Dieser Auszug informiert potenzielle Käufer über mögliche wertmindernde Dienstbarkeiten oder Belastungen wie Hypotheken. Für die Finanzierung durch Banken ist ein aktueller Grundbuchauszug zwingend erforderlich. Ein vollständiger Grundbuchauszug kann per Post oder online bei den zuständigen Grundbuchämtern beantragt werden, wobei die Bestellung durch den Eigentümer oder eine bevollmächtigte Person erfolgen muss.
Wichtig: Jede Person kann eine verkürzte Version des Grundbuchauszugs erhalten, die unter anderem folgende Informationen enthält:
- Beschreibung und Bezeichnung des Grundstücks
- Eigentümer und Erwerbsdatum
- Form des Eigentums
Nur berechtigte Personen oder Institutionen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können (wie Banken oder Dienstbarkeitsberechtigte), erhalten Einsicht in alle Informationen, beispielsweise zu bestehenden Pfandrechten.
Tipp: Einige Kantone veröffentlichen Erwerbsmeldungen in ihren Amtsblättern. Ausgenommen von dieser Veröffentlichung sind Transaktionen, die durch Erbschaften, Eheverträge oder güterrechtliche Vereinbarungen zustande kommen.
Was kostet ein Grundbuchauszug?
Die Kosten für die Einsicht in das Grundbuch und die Erstellung eines Grundbuchauszugs können je nach Art und Region variieren:
- Grundbucheinsicht vor Ort oder telefonische Auskunft: meist kostenlos
- Unbeglaubigter Grundbuchauszug: etwa 20 bis 30 CHF
- Beglaubigter Grundbuchauszug: zusätzlich etwa 20 CHF
Falls der Auszug von einem Notar angefordert wird, fallen eventuell zusätzliche Kosten an, insbesondere, wenn gleichzeitig ein Kaufvertrag erstellt wird.