Bruttogeschossfläche – Bedeutung und Berechnung
Was ist die Bruttogeschossfläche (BGF)? Die Definition
Unter der Bruttogeschossfläche versteht man alle ober- und unterirdischen Geschossflächen eines Gebäudes. Es ist wichtig festzuhalten, dass der Begriff Bruttogeschossfläche trotz der verbreiteten Verwendung nicht verbindlich definiert ist.In der Schweiz ist der SIA https://www.sia.ch/de (Schweizerischer Ingenieur- und Architekturverein) für die Definition von Kennzahlen und Normen zuständig. Der Begriff Bruttogeschossfläche findet sich in der relevanten Norm SIA 416 nicht. Am nächsten kommt der Begriff Geschossfläche (GF), die als “die allseitig umschlossene und überdeckte Grundrissfläche der zugänglichen Geschosse, einschliesslich der Konstruktionsflächen” definiert ist.
Der SIA definiert folgende Flächenbezeichnungen verbindlich:
Ermittlung der realisierbaren Geschossfläche (GF) mit der Ausnützungsziffer (AZ)
Die Ausnützungsziffer dient Kantonen und Gemeinden zur Festlegung der zulässigen Überbauung eines Grundstücks und ist in Prozent angegeben. Sie wird ermittelt, indem die anrechenbare Grundstücksfläche mit der Ausnützungsziffer multipliziert wird. Die anrechenbare Grundstücksfläche umfasst das zu bebauende Grundstück, abzüglich von Grün- und Freihaltezonen, Gewässer und Waldgebieten, ebenso Zufahrten, Fahrbahnen und Trottoirs sowie Verkehrsanlagen, für die das erforderliche Genehmigungsverfahren bereits eingeleitet wurde.Die Ausnützungsziffer finden Sie in der Bau- und Zonenordnung (BZO) Ihrer Gemeinde.
Beispiel: Sie haben ein Grundstück mit anrechenbarer Grundstückfläche von 1’000m2 und einer Ausnützungsziffer von 80%. Die realisierbare, überirdische Geschossfläche beträgt somit 800m2.
Ermittlung der realisierbaren Hauptnutzfläche (HNF)
Um von der Geschossfläche die Hauptnutzfläche zu errechnen, müssen alle Konstruktionsflächen (Wände), Verkehrsflächen (Treppenhäuser und Korridore ausserhalb der Wohnungen), Funktionsflächen (z.B. Haustechnikräume) sowie Nebennutzflächen (z.B. Waschküchen) abgezogen werden. Als Faustregel kann davon ausgegangen werden, dass das Verhältnis von Geschossfläche zu Hauptnutzfläche ungefähr dem Faktor 0.75 entspricht.
Beispiel: Sie wissen nun, dass Sie eine Geschossfläche von 800m2 realisieren dürfen. Multiplizieren Sie die GF mit 0.75, resultiert eine Hauptnutzfläche von 600m2. Somit können Sie ungefähr 600m2 Wohnraum bzw. Bruttowohnfläche realisieren.
Lesen Sie unseren Artikel zu Wohnflächen HIER.
Was ist der Unterschied zwischen Bruttowohnfläche und Bruttogeschossfläche?
Es besteht die Gefahr, dass man bei der Betrachtung der Kennzahlen einer Liegenschaft die ähnlichen Begriffe verwechselt.
- Die Bruttowohnfläche beinhaltet alle nutzbaren Innenflächen eines Gebäudes inklusive der Aussenwandquerschnitte.
- Zur Bruttogeschossfläche zählen allerdings auch die aussen liegenden Treppenhäuser, Balkone, Terrassen und Werkstätten dazu.
Von der Bruttogeschossfläche zur Energiekennzahl
Die Energiekennzahl dient dazu, ein Gebäude auf einfache und rasche Weise in seiner Eigenschaft als Energieverbraucher zu beurteilen. Sie ist in der SIA Norm 180/4 geregelt. Diese Kennzahl gibt den Energieverbrauch eines Gebäudes an und ermöglicht den Vergleich unterschiedlicher Objekte. Zur Berechnung wird die Bruttogeschossfläche durch den Energiebedarf der Immobilie (z.B. Heizöl-, Gas-, Strom- oder Wasserverbrauch) geteilt.