Was ist eine Courtage? Die Definition
In der Schweiz sind die Begriffe „Courtage“, „Maklercourtage“ und „Maklerprovision“ gebräuchlich. Als Courtage wird eine Vermittlungsgebühr bezeichnet, die für verschiedene Dienstleistungen im Finanzwesen anfällt, unter anderem:
- bei Börsengeschäften
- im Versicherungswesen
- beim Kauf und Verkauf von Immobilien
Die Courtage ist erfolgsabhängig und wird gezahlt, wenn ein Geschäft erfolgreich vermittelt wurde. Der Kunde muss vor Abschluss des Geschäfts über die Höhe der Courtage informiert werden. Die Berechnung erfolgt in Promille oder Prozent und orientiert sich an Wertpapierkursen, Nennwerten, Versicherungssummen oder Immobilienpreisen.
Courtage bei Börsengeschäften
Im Schweizer Wertpapierhandel fällt in der Regel eine Vermittlungsprovision an. Banken, Online-Broker oder Kursmakler erheben eine Courtage für die Vermittlung, Ausführung und Abwicklung von Börsengeschäften. Die Höhe der Courtage richtet sich nach dem Anbieter, der Art der Wertpapiere, dem Ordervolumen und dem Börsenplatz.Einige Börsen haben Vermittlungsgebühren durch einheitliche Handelsentgelte ersetzt. Online-Broker bieten Tradern mit grossem Volumen oft günstigere Konditionen an.
Was bedeutet Franko Courtage (F. C.)?
„Franko Courtage“ (kurz: „F. C.“) ist eine Klausel im Börsenhandel und bedeutet, dass keine Courtage erhoben wird. Dies trifft oft auf den ausserbörslichen Handel oder den Handel mit einem Emittenten zu. In diesen Fällen wird kein Kursmakler zwischengeschaltet, somit entfällt dessen Provision.
Courtage als Abschlussprovision im Versicherungswesen
Im Versicherungswesen wird die Courtage als Abschlussprovision verstanden. Der Versicherungsvermittler erhält eine Provision für die Vermittlung und Betreuung eines Versicherungsprodukts, die entweder der Kunde oder das Versicherungsunternehmen zahlt. Die Höhe und Art der Courtage werden zwischen Makler und Versicherungsunternehmen vertraglich festgelegt und können einmalige oder fortlaufende Provisionen (Folgecourtagen) umfassen.
Was bedeutet Courtage beim Kauf oder Verkauf von Immobilien?
Ein Immobilienmakler erhält eine Courtage, wenn er beispielsweise ein Haus verkauft oder für seine Auftraggeber beim Erwerb eines Grundstücks vermittelt. Die Maklercourtage wird in der Schweiz meist vom Verkäufer, seltener vom Käufer, gezahlt und ist erst nach der notariellen Beurkundung fällig.Die Höhe der Courtage variiert und beträgt für Ein- und Mehrfamilienhäuser in der Regel 1.5 bis 3 % des Verkaufspreises (plus Mehrwertsteuer). Für Grundstücke beträgt sie zwischen 2 und 4 %, während bei Mietwohnungen eine Provision von 1 bis 3 Monatsmieten (ohne Nebenkosten) erhoben wird. Die Courtage kann bei einem Verkauf von der Grundstückgewinnsteuer abgezogen werden.
Falls die Courtage als unangemessen hoch erscheint, kann der Verkäufer nach Art. 417 OR einen Antrag auf Herabsetzung stellen. Ein Gericht entscheidet dann über die angemessene Höhe der Courtage.