Erbvorbezug – das sollten Sie zur Ausgleichspflicht wissen
Was bedeutet Erbvorbezug? - Die Definition
Der Erbvorbezug bezeichnet eine Zuwendung, bei der der Erblasser einem Erben zu Lebzeiten einen Teil des Erbes überträgt, sei es in Form von Geld, Immobilien, Schmuck oder der Erlassung von Schulden. Ein Erbvorbezug wird als Vorschuss auf das künftige Erbe betrachtet und ist somit mit einer Ausgleichspflicht an die anderen Erben verbunden. Diese Form der vorzeitigen Erbregelung wird steuerlich als Schenkung behandelt und unterliegt daher möglicherweise der Schenkungssteuer.
Was sollten Sie beim Erbvorbezug beachten?
Da ein Erbvorbezug als Vorschuss auf das Erbe gewertet wird, muss der Begünstigte das erhaltene Vermögen beim Erbfall ausgleichen, um eine gleichberechtigte Behandlung aller Erben sicherzustellen (Art. 626 ZGB). Diese Regelung gilt uneingeschränkt für gesetzliche Erben, während Zuwendungen an Personen ausserhalb der gesetzlichen Erbfolge als reine Schenkungen gewertet werden. Grundsätzlich liegt die Entscheidung, Erbvorbezüge zu gewähren, jedoch beim Erblasser, und es besteht kein Anspruch auf vorzeitige Vermögensübertragungen.
Wichtig ist, dass nur Schenkungen, die innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Erbfall getätigt wurden und die Pflichtteile gesetzlicher Erben verletzen, ausgeglichen werden müssen. Der Erblasser kann die Ausgleichspflicht im Testament allerdings explizit aufheben, wobei dies die Pflichtteile der gesetzlichen Erben (Nachkommen, Ehepartner und eingetragene Partner) unberührt lässt.
Ist die Ausgleichspflicht vermeidbar?
Ein Erblasser kann einen Verzicht auf die Ausgleichspflicht im Testament festlegen, womit der vorgezogene Anteil beim späteren Erbfall nicht angerechnet wird. Allerdings bleiben die Pflichtteile gesetzlicher Erben hiervon unberührt. Ist das verbleibende Erbe nach dem Tod des Erblassers nicht ausreichend, um die Pflichtteile abzudecken, können die gesetzlichen Erben ihren Anteil beim Begünstigten einfordern.
Tipp: Eine Alternative zum Erbvorbezug kann ein Darlehen vom Erblasser sein, das steuerliche Vorteile bietet. Da das Darlehen im Vermögen des Erblassers verbleibt, entfällt die Ausgleichspflicht für den Begünstigten. Zudem kann der Darlehensnehmer die Schuldzinsen von seinem steuerpflichtigen Einkommen absetzen.
Welche Vor- und Nachteile hat ein Erbvorbezug?
Ein Erbvorbezug bietet einige Vorteile, bringt jedoch auch Risiken mit sich. Für Erblasser kann die Zuwendung eine Möglichkeit darstellen, die Steuerlast zu verringern, da durch die vorzeitige Übertragung Vermögen reduziert wird. Oft hilft ein Erbvorbezug Kindern oder Enkeln bereits zu Lebzeiten des Erblassers bei der Finanzierung eines Eigenheims oder bei der Entschuldung. Dennoch sollten Erblasser sicherstellen, dass sie sich durch diese Zuwendung nicht finanziell einschränken und weiterhin alle Ansprüche auf staatliche Leistungen erfüllen.
Für die Begünstigten ist ein Erbvorbezug vorteilhaft, da sie ihre steuerliche Belastung im Erbfall reduzieren können. Der Nachteil liegt jedoch in der Ausgleichspflicht beim Erbfall. Insbesondere bei einem Erbvorbezug in Form einer Immobilie sollten die Begünstigten die möglichen finanziellen Verpflichtungen gut prüfen, da im Erbfall auch der Wertzuwachs der Immobilie angerechnet werden muss.
Nachteile für Immobilienerben
Bei einem Erbvorbezug, der in Form einer Immobilie erfolgt, muss der Begünstigte die erhaltene Liegenschaft im Erbfall mit ihrem aktuellen Marktwert verrechnen. Massgeblich ist hierbei nicht der Wert zum Zeitpunkt der Übertragung, sondern jener zum Zeitpunkt der Erbteilung. Liegt ein erheblicher Wertzuwachs vor, ist der Begünstigte verpflichtet, diesen Zuwachs mit den anderen Erben auszugleichen (Art. 617 ZGB). Falls der Ausgleichswert den Erbanteil des Begünstigten übersteigt, muss er die Differenz an die übrigen Erben auszahlen.
Wichtig: Stirbt der Begünstigte vor dem Erbfall, wird die Ausgleichspflicht auf dessen Erben übertragen, auch wenn diese keinen direkten Nutzen aus dem ursprünglichen Erbvorbezug ziehen!