Handänderungssteuer – Alles, was Sie wissen müssen
Was ist die Handänderungssteuer? - Die Definition
Die Handänderungssteuer ist eine Abgabe, die in der Schweiz bei einem Grundstückserwerb erhoben wird. Diese Steuer fällt an, wenn Eigentum an einem Grundstück, einer Liegenschaft oder bestimmten Rechten an Grund und Boden übertragen wird. Die Regelungen dazu sind in jedem Kanton unterschiedlich. In einigen Kantonen wird diese Abgabe durch eine Handänderungsgebühr ersetzt, und es gibt Kantone, die ganz darauf verzichten. Für Kaufinteressenten und Verkäufer ist es daher wichtig, die jeweilige kantonale Vorschrift zu kennen, um die zusätzlichen Kosten bei einer Immobilientransaktion einschätzen zu können.
Wie wird die Handänderungssteuer berechnet und wer zahlt sie?
Die Handänderungssteuer ist eine Abgabe, die in der Schweiz bei einem Grundstückserwerb erhoben wird. Diese Steuer fällt an, wenn Eigentum an einem Grundstück, einer Liegenschaft oder bestimmten Rechten an Grund und Boden übertragen wird. Die Regelungen dazu sind in jedem Kanton unterschiedlich. In einigen Kantonen wird diese Abgabe durch eine Handänderungsgebühr ersetzt, und es gibt Kantone, die ganz darauf verzichten. Für Kaufinteressenten und Verkäufer ist es daher wichtig, die jeweilige kantonale Vorschrift zu kennen, um die zusätzlichen Kosten bei einer Immobilientransaktion einschätzen zu können.
Handänderungssteuer pro Kanton im Überblick_241111
Beispiel: Ein Einfamilienhaus in St. Gallen wird für CHF 1'000'000 verkauft. Die Handänderungssteuer beträgt 1,0 % des Kaufpreises, somit also CHF 10'000. In St. Gallen wir die Handänderungssteuer normalerweise von der Käuferschaft getragen.
Ob Käufer oder Verkäufer die Steuerlast trägt, ist ebenfalls kantonal geregelt. In den meisten Kantonen übernimmt der Käufer die Steuer vollständig, während in einigen Kantonen beide Parteien anteilig oder nach individueller Vereinbarung zahlen. Es ist auch möglich, dass der Verkäufer solidarisch haftet, sollte der Käufer die Abgabe nicht leisten.
Ausnahmen von der Handänderungssteuer
In gewissen Fällen kann eine Befreiung von der Handänderungssteuer gelten. Typische Ausnahmen umfassen:
- Bund, Landeskirchen und gemeinnützige Institutionen: Die Eidgenossenschaft sowie staatliche Einrichtungen sind in der Regel befreit.
- Übertragungen im Familienkreis: Grundstücksübertragungen innerhalb der Familie, wie Erbschaften und Schenkungen, sind oft vollständig oder teilweise steuerbefreit.
- Zwangsversteigerungen und Eigentümerwechsel durch Tausch: In einigen Fällen sind solche Vorgänge ebenfalls von der Steuer ausgenommen.
Wichtig: Die kantonalen Vorschriften können sich unterscheiden, daher empfiehlt es sich, bei der kantonalen Steuerverwaltung nach Details zu fragen.
Kombination mit anderen Steuern
Beim Eigentümerwechsel können neben der Handänderungssteuer noch weitere Abgaben anfallen:
- Grundstückgewinnsteuer: Diese Steuer bezieht sich auf den erzielten Gewinn beim Verkauf eines Grundstücks und wird zusätzlich zur Handänderungssteuer erhoben.
- Erbschafts- und Schenkungssteuer: Bei Schenkungen und Erbschaften kann es in einigen Kantonen zu einer Doppelbesteuerung kommen. Kantonale Regelungen bieten jedoch oft Reduzierungen oder Ausnahmen an, um solche Fälle abzumildern.
Handänderungssteuer und Handänderungsgebühr: Unterschiede
Während die Handänderungssteuer eine allgemeine Abgabe auf den Besitzerwechsel einer Immobilie darstellt, ist die Handänderungsgebühr ein Entgelt für den Verwaltungsaufwand bei der Übertragung. Die Höhe der Gebühr wird dabei nicht anhand des Grundstückswertes, sondern der Kosten für die Verwaltung festgelegt. Kantone, die keine Handänderungssteuer erheben, können stattdessen eine solche Gebühr verlangen, was in der Regel zu geringeren Kosten führt.
Wer erhebt die Handänderungssteuer?
Die Handänderungssteuer wird in den meisten Fällen von den Kantonen erhoben, wobei auch einige Gemeinden befugt sind, eigene Zuschläge auf die Steuer zu erheben. Je nach Kanton kann dies einen zusätzlichen Prozentsatz zur kantonalen Handänderungssteuer umfassen oder eine Beteiligung der Gemeinden am Ertrag, der durch die Steuer generiert wird.
Die genauen Bestimmungen und Kosten sollten immer beim zuständigen kantonalen Steueramt oder der Gemeindeverwaltung abgerufen werden, um unerwartete Ausgaben bei einem Immobilienkauf zu vermeiden.Ein gründliches Verständnis der Handänderungssteuer und möglicher Ausnahmen hilft Käufern und Verkäufern, die finanzielle Belastung bei einer Grundstücksübertragung realistisch einzuschätzen und für alle Eventualitäten vorbereitet zu sein.