Wertquote - Ihr Anteil am Gesamteigentum
Was ist die Wertquote? - Die Definition
Die Wertquote beschreibt den Anteil einer einzelnen Wohneinheit am Gesamtwert einer Liegenschaft und wird in der Schweiz oft im Zusammenhang mit Stockwerkeigentum verwendet. Neben dem exklusiven Eigentum an einer bestimmten Wohnung oder Geschäftseinheit innerhalb eines Gebäudes umfasst die Wertquote auch gemeinschaftlich genutzte Flächen. Die Quote hat mehrere Funktionen, unter anderem bestimmt sie den Anteil der Kosten und Lasten, die der jeweilige Eigentümer für gemeinschaftliches Eigentum tragen muss. Auch das Stimmrecht innerhalb der Stockwerkeigentümerversammlung orientiert sich an der Wertquote.
Die Festlegung der Wertquote erfolgt bei der erstmaligen Eintragung der Liegenschaft ins Grundbuch und wird in Bruchteilen wie Hundertstel oder Tausendstel dargestellt. Ein Anteil von 230/1000 bedeutet beispielsweise, dass der Eigentümer 23 % der Gesamtliegenschaft hält, was sowohl das exklusive Sondereigentum als auch die geteilten Gemeinschaftsflächen umfasst.
Berechnung der Wertquote
Die Wertquote wird bei jeder Immobilie individuell berechnet und ist kein reiner Flächenwert, da qualitative Merkmale in die Berechnung einfliessen. Dabei wird der Massstab für die Kostenverteilung laut Art. 712e ZGB durch die Fläche oder das Volumen des Sondereigentums und andere Faktoren bestimmt. Wichtige Einflussfaktoren sind:
- Gesamtfläche der Wohneinheit (Wohnfläche und Zimmeranzahl)
- Etage der Wohneinheit (z. B. Attikawohnungen erhalten meist eine höhere Gewichtung)
- Ausrichtung (eine nach Süden ausgerichtete Wohnung wird oft höher gewichtet)
- Sondernutzungsrechte an Nebenräumen oder Aussenbereichen (z. B. Keller, Garagenbox)
- Gemeinschaftliche Flächen wie Fahrradstellplätze oder Hobbyräume
- Störfaktoren wie Lärm oder andere Immissionen, die die Wertquote senken können
Es gibt keine einheitliche oder gesetzlich festgelegte Berechnungsmethode, da jeder dieser Faktoren je nach Lage, Bauweise und Gebäudetyp unterschiedlich gewichtet wird.
Änderung der Wertquote
Die Wertquote wird ursprünglich bei Neubauten festgelegt und ist in der Regel unveränderlich. Allerdings gibt es Ausnahmen, die eine Anpassung erfordern. Bei strukturellen Änderungen, die das Verhältnis der Wohnflächen beeinflussen, kann eine Anpassung im Grundbuch erforderlich werden. Beispiele für solche Massnahmen sind der Bau einer Dachterrasse oder die Erweiterung durch einen Anbau.
In diesen Fällen müssen alle Stockwerkeigentümer einer Anpassung der Wertquote zustimmen, und die Planungsunterlagen (z. B. Grundriss und Architekturdokumentation) müssen offengelegt werden. Sollte keine Einigung zustande kommen, kann der Eigentümer auf gerichtlichem Wege eine Anpassung der Wertquote erwirken.
Zusammenfassung: Warum die Wertquote wichtig ist
Die Wertquote ist ein entscheidender Faktor für das Verwaltungs- und Kostenmanagement innerhalb von Stockwerkeigentümergemeinschaften. Sie beeinflusst sowohl finanzielle Verpflichtungen als auch Stimmrechte und hat damit grossen Einfluss auf die Eigentümerrechte und -pflichten. Für eine erfolgreiche Berechnung und Anpassung lohnt sich oft die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Immobilienexperten oder Rechtsanwalt, um den Wertanteil rechtssicher zu dokumentieren.