Ein ausformuliertes Angebot für den Kauf einer Immobilie
Kurzdefinition:
Ein Ankaufsangebot, oft auch als Letter of Intent (LOI) bezeichnet, ist das verbindliche Kaufangebot, das von einem Käufer – häufig einem Investor oder Immobilienentwickler – an einen Verkäufer unterbreitet wird. Es legt den vorgeschlagenen Kaufpreis sowie die wesentlichen Vertragsbedingungen fest und dient als Grundlage für die Verhandlungen zwischen den Parteien.
Bedeutung und Zweck des Ankaufsangebots
Das Ankaufsangebot schafft klare Verhältnisse. Es ist rechtlich nicht bindend, eine verbindliche Wirkung haben einzig notariell beurkundete Verträge über Grundstückstransaktionen. Trotzdem ist es sinnvoll, vor Beginn der Verhandlungen und der intensiven Prüfung einer Liegenschaft, mittels Ankaufsangebote Missverständnisse aus dem Weg zu räumen. Ein Ankaufsangebot hat folgende Vorteile:
- Schafft Transparenz:
- Das Angebot legt den Kaufpreis sowie alle relevanten Bedingungen offen, wodurch beide Parteien eine klare Ausgangsbasis für die Verhandlungen erhalten.
- Schafft Verbindlichkeit:
- Ein formelles Ankaufsangebot signalisiert das ernsthafte Kaufinteresse des Käufers und bindet ihn an die vorgelegten Konditionen. Diese Bindung ist zwar nicht juristisch durchsetzbar, eine schriftliche Abmachung schafft aber trotzdem mehr Verbindlichkeit als mündliche Zusagen.
- Bietet eine Entscheidungshilfe:
- Für den Verkäufer ist das eine Gelegenheit, neben der Zahlungsbereitschaft auch weitere wichtige Informationen in Erfahrung zu bringen. Dazu zählt z.B. der gewünschte Zeitpunkt der Übernahme.
Aufbau und Inhalte eines Ankaufsangebots
Ein typisches Ankaufsangebot umfasst folgende Elemente:
Der angebotene Kaufpreis.
Beispiel: Ein Investor bietet CHF 2’000’000 für ein Grundstück
Aufteilung der Gebühren. In den meisten Kantonen ist die gleichmässige Aufteilung unter den Parteien Usanz.
Beispiel: Die Gebühren werden hälftig zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt.
Details über Zahlungsfristen, wobei in der Regel zwischen einer Anzahlung und einer Restkaufpreiszahlung unterschieden wird.
Beispiel: CHF 100’000 Anzahlung bei Vertragsunterzeichnung, Restzahlung bei Eigentumsübertragung.
Festlegungen zum Zustand der Immobilie bei Übergabe, Übergabedatum und eventuelle Vereinbarungen zu Renovierungen oder Mängelbeseitigungen.
Beispiel: Die Liegenschaft wird besenrein übergeben.
- Gültigkeitsdauer des Angebots:
Falls das Angebot zeitlich limitiert ist, sollte das ebenfalls festgehalten werden.
Beispiel: Das Angebot gilt bis am 30.06.2025
Fazit
Das Ankaufsangebot ist ein sinnvolles Instrument im Immobilienverkauf. Es schafft Klarheit, verhindert Missverständnisse und bildet deshalb oft die Grundlage für erfolgreiche Verhandlungen. Eigentümer sollten die angebotenen Konditionen sorgfältig prüfen, auch wenn das Dokument an sich keine rechtliche Verpflichtung darstellt. Ein gut strukturiertes und realistisches Ankaufsangebot kann den Verkaufsprozess erheblich beschleunigen und eine Win-Win-Situation für beide Seiten schaffen.